berufundfamilie
berufundfamilie gGmbH
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eine Initiative der
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Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BMFSFJ
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
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Mit diesem international einzigartigen Instrument können Unternehmen ihr Familienbewusstsein messen
Neue Studie belegt erstmals positive BWL-Effekte...
Aus Anlass ihres zehnjährigen Bestehen legte die berufundfamilie gGmbH eine wissenschaftliche Studie vor, die erstmals positive betriebswirtschaftliche Effekte einer familienbewussten Personalpolitik belegt und misst.

Förderprogramm 'Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung'

Im Rahmen des Unternehmensprogramms fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2008 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit dem Programm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" die Einrichtung neuer Betreuungsgruppen für Mitarbeiterkinder - bei Hochschulen auch für Kinder von Studierenden - bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.

Das Programm setzt auf die Kooperation zwischen Unternehmen und Trägern der Betreuungseinrichtungen und richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Neben Wirtschaftsunternehmen können auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts (beispielsweise Berufsverbände, Vereine, Unternehmensstiftungen, Hochschulen, Rundfunkanstalten) an dem Programm teilnehmen. Es wird ein Zuschuss von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten gezahlt bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro pro Betreuungsplatz und Jahr. Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre.

Je nach Größe des Unternehmens kann es lohnend sein, mit anderen Unternehmen zu kooperieren, um neue Betreuungsplätze zu schaffen. Es können daher auch mehrere Unternehmen gemeinsam an dem Förderprogramm teilnehmen.

Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Unternehmen zur Schaffung der neuen Betreuungsplätze kooperieren, oder die Betriebe selbst, wenn sie Träger der Kinderbetreuungseinrichtung sind. Es ist möglich, für das Betreuungsprojekt Fördermittel aus dem Bundesprogramm mit öffentlichen Mitteln der Bundesländer und Kommunen zu kombinieren.

Anträge noch bis Ende 2011 möglich
Wer bis zum 1. Januar 2012 mit einer betrieblichen Kinderbetreuung starten will, kann noch Fördermittel aus dem Programm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" beantragen. Die Antragsphase für das Programm läuft bis Ende 2011.

Nähere Auskünfte zum Programm und eine individuelle Beratung erteilt die mit der Umsetzung des Fördeprogramms beauftragte Servicestelle unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800-0000945. Ausführliche Informationen und anschauliche Portraits geförderter Betreuungsprojekte bietet die Internetseite Erfolgsfaktor Familie.

Ausgewählte Publikationen und Informationen zum Thema