Förderprogramm 'Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung'
"Auch und gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise hat Familie Konjunktur", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. "Wenn Unternehmen jetzt Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen, ist das eine kluge Investition in die eigene Zukunftsfähigkeit. Für den Weg aus der Krise braucht die Wirtschaft mehr denn je junge, gut ausgebildete Fachkräfte. Deshalb haben wir die Antragsfrist für das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung verlängert."
Das 2008 gestartete Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union bundesweit die Einrichtung neuer, betrieblich unterstützter Kinderbetreuungsplätze.
Die Träger erhalten für die Betreuung von Mitarbeiterkindern maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro für jeden neuen Platz im Jahr. Der Zuschuss wird bis zu zwei Jahre lang gezahlt.
Die Mehrheit der nicht berufstätigen Mütter - so der vor kurzem publizierte Allensbach-Familienmonitor - wäre gern berufstätig, mit Teilzeit in unterschiedlichen Varianten. Unter den Maßnahmen, welche die Vereinbarkeit für Familien erleichtern, werden vor allem "ausreichend Kindergartenplätze und Kinderhorte" (74 Prozent) und "verstärkte Ganztagsbetreuung" (65 Prozent) genannt

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